Für Studierende, die Anspruch auf BAföG haben, verlangt das Amt für Ausbildungsförderung den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studienverlaufs. Dieser Nachweis muss in der Regel zum Ende des 4. Fachsemester erbracht werden.

Es sind für ein gesamtes Studium (Kern- und Beifach) die folgenden Mindestpunkte zu erreichen, um einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nachweisen zu können:

  • nach Abschluss des dritten Fachsemesters: mind. 60 LP,
  • nach Abschluss des vierten Fachsemesters: mind. 80 LP,
  • nach Abschluss des fünften Fachsemesters: mind. 100 LP.

Die Bearbeitungszeit während des Semesters dauert ca. eine Woche, in den Semesterferien müssen Sie mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Sie werden per E-Mail kontaktiert, wenn Ihre Bescheinigung fertig ist.

Bitte beachten Sie, dass das Datum der Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung maßgeblich für die Bewilligung Ihres Antrags ist.

Wenn Sie den Antrag innerhalb der ersten vier Monate eines Semesters beantragen, müssen Sie diesen auch innerhalb der ersten vier Monate des Semesters beim BAföG-Amt einreichen!

Weiterführende Links

Ansprechpartner

Weiterführende Links