Für Studierende, die Anspruch auf BAföG haben, verlangt das Amt für Ausbildungsförderung den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studienverlaufs. Dieser Nachweis muss in der Regel zum Ende des 4. Fachsemester erbracht werden.
Es sind für ein gesamtes Studium (Kern- und Beifach) die folgenden Mindestpunkte zu erreichen, um einen ordnungsgemäßen Studienverlauf nachweisen zu können:
- nach Abschluss des dritten Fachsemesters: mind. 60 LP,
- nach Abschluss des vierten Fachsemesters: mind. 80 LP,
- nach Abschluss des fünften Fachsemesters: mind. 100 LP.
Der empfohlene Studienverlauf für das Kernfach sieht vor, dass zum Ende des 4. Fachsemester insgesamt acht Module (das entspricht 80 LP) erfolgreich belegt wurden. Mit dem Senatsbeschluss vom 12. Juli 2013 wird ein ordnungsgemäßer Studienverlauf im Kernfach bescheinigt, wenn folgende Mindestpunktzahl an Leistungspunkte erreicht ist:
- nach Abschluss des dritten Fachsemesters: mind. 40 LP (4 Module),
- nach Abschluss des vierten Fachsemesters: mind. 50 LP (5 Module),
- nach Abschluss des fünften Fachsemesters: mind. 60 LP (6 Module).
Die Bescheinigung über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf erfolgt durch das Studienbüro. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig während des 4. Fachsemesters jedoch spätestens mit der Aufforderung durch das BAföG-Amt per E-Mail an das Studienbüro Soziologie.
Das Studienbüro Soziologie prüft, ob Sie einen "Report" als Nachweis erhalten können oder das Formblatt 5 einreichen müssen. Wenn Sie das Formblatt 5 einreichen müssen, beachten Sie bitte, dass Sie für Ihr Kern- und Beifach jeweils eine gesonderte Bescheinigung benötigen
Sofern Ihr Kernfach bereits den Report verwendet, benötigen Sie keinen gesonderten Nachweis für das Beifach Soziologie. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Ihr Kernfach.
Sollte Ihr Kernfach noch das Formblatt 5 verwenden, benötigen Sie für Ihr Kern- und Beifach jeweils eine gesonderte Bescheinigung. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte per E-Mail an das Studienbüro Soziologie.
Laut Studienverlaufsplan für das Beifach sind zum Ende des 4. Fachsemesters insgesamt vier abgeschlossene Module vorgesehen. Ein ordnungsgemäßer Studienverlauf im Beifach wird bestätigt, wenn mindestens folgende Leistungspunkte erreicht sind:
- nach Abschluss des dritten Fachsemesters: mind. 20 LP (2 Module),
- nach Abschluss des vierten Fachsemesters: mind. 30 LP (3 Module),
- nach Abschluss des fünften Fachsemesters: mind. 40 LP (4 Module).
Die Bearbeitungszeit während des Semesters dauert ca. eine Woche, in den Semesterferien müssen Sie mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Sie werden per E-Mail kontaktiert, wenn Ihre Bescheinigung fertig ist.
Bitte beachten Sie, dass das Datum der Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung maßgeblich für die Bewilligung Ihres Antrags ist.
Wenn Sie den Antrag innerhalb der ersten vier Monate eines Semesters beantragen, müssen Sie diesen auch innerhalb der ersten vier Monate des Semesters beim BAföG-Amt einreichen!
Weiterführende Links
- Förderungsabteilung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- BMBF-Homepage zum Bundesausbildungsförderungs-Gesetz
- Merkblätter zur Antragsstellung
Ansprechpartner im Studienbüro:
Dr. Dirk Böpple
Leiter des Studienbüros/Studienmanager
Sprechstunde: Donnerstag 14:00 – 15:00 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung)
Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 23 155
Raum: 03-324 (GFG)
Svenja Wassenberg
Studienfachberatung/Erasmus+ Koordinatorin
Sprechstunde: Montag 12:00 – 13:00 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung)
Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 28046
Raum: 03-326 (GFG)
E-Mail: studienbuero.soziologie@uni-mainz.de