Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihr Soziologiestudium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – von Studienaufbau und Modulen über Beratungsangebote bis hin zu aktuellen Terminen und Ansprechpartner:innen. Ob Studienanfänger:in oder fortgeschritten – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg durch das Studium.
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Geregelt ist Ihr Studiengang durch die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch. Nachfolgend finden Sie diese Dokumente zum Download.
Die unten gelisteten Studienverlaufspläne und Modulübersichten beziehen sich immer auf die aktuell gültige Prüfungsordnung. Diese Prüfungsordnung finden Sie hier:
Die ehemaligen Prüfungsordnungen finden Sie hier:
Das Modulhandbuch zur aktuell gültigen Prüfungsordnung finden Sie hier:
Die Studienverlaufspläne beziehen sich auf das Modulhandbuch und die aktuell gültige Prüfungsordnung (siehe oben).
Sie finden die Studienverlaufspläne hier:
Drei der sieben Basismodule erstrecken sich auf inhaltliche Sachverhalte der Soziologie:
- Einführung in die Soziologie
- Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich
- Soziologische Theorien
Drei weitere Basismodule vermitteln das methodische Rüstzeug soziologischen Arbeitens:
- Methoden der quantitativen empirischen Sozialforschung
- Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung
- Statistik und angewandte Sozialforschung
Das letzte Basismodul verbindet die Inhalte der gegenstandsbezogenen Module mit den Inhalten der Basismodule in der praktischen Anwendung des Gelernten:
- Praxismodul
Das Angebot der Basismodule unterscheidet sich in Winter- und Sommersemester:
Angebot der Basismodule im Sommersemester
- Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich
- Soziologische Theorien
- Methoden der quantitativen empirischen Sozialforschung
- Praxismodul
Angebot der Basismodule im Wintersemester
- Einführung in die Soziologie
- Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung
- Statistik und angewandte Sozialforschung
- Praxismodul
Im Studienverlaufsplan ist vorgesehen, des Modul „Gegenstandsbezogene Soziologien (Orientierung)“ innerhalb eines Semesters zu absolvieren. Zum Abschluss des Moduls müssen Sie drei Klausuren zu drei verschiedenen Vorlesungen erfolgreich bestehen. Sie können jedoch so viele Vorlesungen besuchen wie sie möchten, erst mit der Prüfungsanmeldung ist Ihre Wahl bindend.
Es werden unterschiedliche Vorlesungen in einem Sommer- und Wintersemester angeboten:
Angebot der Orientierungsvorlesungen im Sommersemester
- Mediensoziologie
- Wissens- und Bildungssoziologie
- Familiensoziologie
- Gender Studies
- Körpersoziologie
Angebot der Orientierungsvorlesungen im Wintersemester
- Wirtschaftssoziologie
- Wissens- und Bildungssoziologie
- Kultursoziologie
- Technik- und Innovationssoziologie (nicht im WS 20/21)
Damit sie das ganze Angebot der gegenstandsbezogenen Soziologie in Anspruch nehmen können, bietet es sich an, dieses Modul auf mehrere Semester zu „strecken“. Es ist nicht notwendig das Modul innerhalb eines Semesters abzuschließen. In der Regel folgt auf das Angebot einer Orientierungsvorlesung im folgenden Semester ein entsprechendes Vertiefungsseminar (zur Unterscheidung von Vertiefungs- und Wahlveranstaltungen siehe den Abschnitt weiter unten) im Rahmen von Modul 09 & 10.
Hier finden Sie zudem eine Liste häufiger Fragen und Antworten zu den Modulen 8 bis 10.
Die Module 09 und 10 (Kernfach) bzw. Modul 06 (Beifach) sind formal und prüfungsrechtlich völlig gleichwertig. Jedoch werden in der Regel in jedem Semester unterschiedliche Inhalte angeboten.
In jedem Modul müssen ein Vertiefungsseminar und ein Wahlseminar belegt werden.
Eine Vertiefungsveranstaltung baut auf den in Modul 08 (Kernfach) bzw. Modul 05 (Beifach) angebotenen Einführungsvorlesungen in gegenstandsbezogene Soziologien auf.
Folgende Vertiefungen werden aktuell angeboten:
- Familiensoziologie
- Gender Studies
- Bildungssoziologie
- Kultursoziologie
- Körpersoziologie
- Mediensoziologie
- Wirtschaftssoziologie
- Technik- und Innovationssoziologie
Eine Wahlveranstaltung bezeichnet ein Seminar, zu dem keine einführende Vorlesung existiert.
Die Zuordnung der Seminare zu einer bestimmten Vertiefung oder einer Wahlveranstaltung ist in Jogustine ersichtlich:

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sowohl in Modul 9 als auch in Modul 10 jeweils ein Vertiefungsseminar und eine Wahlveranstaltung belegen müssen, um die Module erfolgreich abschließen zu können:
- Modul 09
- Vertiefungsseminar
- Wahlveranstaltung
- Modul 10
- Vertiefungsseminar
- Wahlveranstaltung
ACHTUNG: Für Studierende ist es nicht immer möglich, im Nachhinein einzusehen, in welchen Modulen welche Veranstaltungen angemeldet wurden. Notieren Sie sich daher unbedingt, welche Seminare Sie im Rahmen von welchem Modul angemeldet haben!
Als Prüfungsleistung müssen Sie pro Modul eine Hausarbeit schreiben. Das Thema der Hausarbeit ist im Vorfeld mit der Betreuungsperson (in der Regel mit den Lehrenden der entsprechenden Seminare) abzusprechen. Die Annahme von Hausarbeiten, deren Thema nicht im Vorfeld besprochen wurde, kann abgelehnt werden. Diese Absprache ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfungsleistung in Jogustine!
Die Anmeldung der Prüfungsleistung muss in Jogustine während der Prüfungsanmeldephase geschehen. Achten Sie darauf, dass Sie eine der beiden Hausarbeiten in Modul 09 und die andere in Modul 10 anmelden. Mindestens eine der beiden Hausarbeiten sollte im Rahmen einer Vertiefungsveranstaltung geschrieben werden.
Hier finden Sie eine Liste häufiger Fragen und Antworten zu den Modulen 8 bis 10.
ACHTUNG (ab SoSe 24): Wer in der ersten Sitzung unentschuldigt fehlt, verliert den Anspruch auf ihren/seinen Seminarplatz. Eine Entschuldigung per E-Mail VOR dem ersten Seminartermin an den/die Dozent*in ist ausreichend, ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Im Praxismodul bekommen Sie die Möglichkeit Ihre theoretischen, empirischen und gegenstandsbezogenen Kenntnisse und Interessen in eine sinnvolle Verbindung zu bringen und dies in einer praktischen/empirischen (Forschungs-)Arbeit umzusetzen.
Laut Studienverlaufsplan ist das „Praxismodul“ in Ihrem 5. Fachsemester vorgesehen, und dient der Berufsfeldorientierung im Studium. Hierbei können Sie zwischen einem Berufs- oder einem Forschungspraktikum wählen. Während Ihnen das externe Berufspraktikum Einblicke in Tätigkeitsfelder und Berufe für Soziologen vermitteln soll, bringt Ihnen ein Forschungspraktikum Einblicke in die Soziologie als Beruf.
Daraus ergeben sich zwei mögliche Ausrichtungen des Praxismoduls:
Das Forschungspraktikum ist ein Projektseminar bei dem Sie zwischen einer Veranstaltung mit qualitativ oder quantitativ empirischer Ausrichtung wählen können. Die Anmeldung erfolgt regulär in Jogustine.
Das Berufspraktikum soll bei einem externen Einrichtung (Unternehmen, Behörde, Verein etc.) absolviert werden und muss bei einem potentiellen Arbeitgeber für Soziolog:innen absolviert werden. Der Umgang beträgt 240 Stunden. Die Anmeldung erfolgt nach Absprache über das Studienbüro.
Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung über ein Pflichtpraktikum nur ausgestellt werden kann, wenn:
1. das Praxismodul noch nicht abgeschlossen ist und
2. Sie sich dadurch verpflichten, die Prüfungsleistung im Rahmen des „Berufspraktikums“ zu absolvieren.
Wenn Sie ein Berufspraktikum absolvieren möchten, empfehlen wir, die Eignung des von Ihnen gewünschten/geplanten Praktikums im Vorfeld mit Dr. Dirk Böpple abzusprechen.
Im Rahmen eines Berufspraktikums ist mit der Hausarbeit, neben der obligatorischen Eigenständigkeitserklärung, auch eine Praktikumsbescheinigung einzureichen!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Studienbüro Soziologie (studienbuero.soziologie@uni-mainz.de).
Wir bieten außerdem eine Infoveranstaltung rund um das Praxismodul an.
Informationen aus der letzten Infoveranstaltung finden Sie hier: 2025/26 Praxismodul-Info.
Die Bachelorarbeit wird im Rahmen des Moduls „Bachelor-Abschluss“ geschrieben, welches den Kernfach-Studierenden vorbehalten ist. Dieses Modul umfasst die Abschlussarbeit und eine mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung erfolgt nach Abgabe der Arbeit. Ein Kolloquium dient dem Austausch über die Anfertigung der Arbeit mit anderen Studierenden und wird von einem Dozenten betreut.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bachelorarbeit-Info.pdf
Modul „BA-Abschluss“
Die Anmeldung zum Modul “Bachelor-Abschluss“ und den enthaltenen Bausteinen (Abschlussarbeit, mündliche Prüfung) erfolgt eigenständig im Prüfungsamt des Fachbereichs 02 „Sozialwissenschaften, Medien und Sport“ (Georg-Forster-Gebäude, 4. Etage). Zur Anmeldung ist die Unterschrift des/der Erst-Betreuers/Betreuerin notwendig. Nach Unterzeichnung muss der Antrag innerhalb von 3 Tagen per Mail im Prüfungsamt eingereicht werden.
Modul „BA-Abschlusskolloquium“
Die Anmeldung zum Kolloquium erfolgt selbständig über Jogustine im Rahmen des Moduls „BA-Kolloquium“ sowie der darin enthaltenen Veranstaltung. Die An- und Abmeldung zum Modul „BA-Kolloquium“ ist während eines gesamten Semester möglich. Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung eine TAN-Eingabe erforderlich ist.
| Semester | Anmeldezeitraum |
| Wintersemester | 1. Oktober – 31. März |
| Sommersemester | 1. April – 30. September |
Bitte klären Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer/-in, zu welchem Zeitpunkt Sie sich für das Kolloquium anmelden sollen. Sofern nicht anders vereinbart, melden Sie sich zum Kolloquium des Arbeitsbereiches an, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Die Voraussetzungen einer Zulassung zur Prüfung und die Durchführung der Bachelorprüfung (Bachelorarbeit und mündliche Abschlussprüfung) sind in den §§ 8, 10, 15, 16 der Prüfungsordnung geregelt.
Hinweise zum Anmeldeverfahren und Anmeldeformulare können Sie auf der Website des Prüfungsamts finden:
Die Anmeldung zu denn Prüfungen des Abschlussmoduls setzt voraus, dass der/die Studierende vorab mit einem/einer Betreuer/in ein Arbeitsthema für die Bachelorarbeit vereinbart hat. Das Thema wird vom Betreuer auf dem Anmeldeformular bestätigt. Der Kreis der möglichen Betreuer ist in § 8 der Prüfungsordnung abgegrenzt. Allgemein lässt sich sagen, dass alle Dozentinnen und Dozenten des Instituts dafür in Frage kommen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt neun Wochen ab der Anmeldung.
Den Studierenden wird empfohlen, bereits während der Vorlesungszeit des Semesters, das der Abfassung ihrer Bachelorarbeit vorausgeht, mit Dozierenden abzuklären, dass er/sie für eine Betreuung zur Verfügung steht.
Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit:
- 9 Wochen Bearbeitungszeit der BA-Arbeit
- Die Bachelorarbeit wird beim zentralen Prüfungsamt als PDF-Datei eingereicht. Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet
Korrektur der Bachelorarbeit:
- 6 Wochen Korrekturfrist ab Abgabedatum der BA-Arbeit
Mündliche Prüfung / Studienabschluss:
- 4 Wochen nach Beendigung der Korrekturfrist muss die mündliche Prüfung stattgefunden haben
Für die formale Gestaltung der Bachelorarbeit sind die Vorgaben und Regeln zu beachten, die den Studierenden als Standards für die Abfassung von Hausarbeiten in Lehrveranstaltungen des Instituts für Soziologie bereits vertraut sind (insbes. Zitierweise, Gliederung, Literaturverzeichnis, Anhänge).
Der Gesamtumfang einer Bachelorarbeit soll 75.000 Zeichen (mit Leerzeichen) nicht unter- und 100.000 Zeichen (mit Leerzeichen) nicht überschreiten. Dies entspricht etwa 30 bis 40 Seiten.
Sofern der/die Betreuer/-in keine anderen Vorgaben macht, gelten darüber hinaus für Bachelorarbeiten am Institut für Soziologie die unter folgendem Link einzusehenden Standards:
- Handreichung zur Anfertigung von Hausarbeiten (gültig ab WiSe 20/21)
Ansprechpartner:innen für Fragen zur Bachelorarbeit sind die Studienfachberatung sowie die gewünschte Betreuungsperson.
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz im Oktober 2020, ist laut §26, Abs. 2 die Anwesenheitspflicht als Voraussetzung für die Prüfungszulassung nur dann zulässig, wenn diese notwendig ist, um das Lernziel der Veranstaltung zu erreichen.
Das Studium am Institut für Soziologie bleibt ein Präsenz-Studium an einer Präsenz-Universität, sodass wir von den Studierenden eine regelmäßige Teilnahme erwarten. Das ist auch in Ihrem Sinne – es ist empirisch erwiesen, dass zwischen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen und Studienerfolg ein positiver Zusammenhang besteht*.
Unverändert gelten in allen Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen) die Anforderungen, die die Lehrendenden im Rahmen der aktiven Teilnahme definieren. Diese Anforderungen müssen Sie erfüllen, um den Kurs erfolgreich zu absolvieren. Die genauen Anforderungen gibt der/die Dozierende zu Beginn des Semesters bekannt.
In folgenden Veranstaltungen/Modulen am Institut für Soziologie kann nach wie vor Anwesenheit (als Voraussetzung zur Prüfungszulassung) verlangt werden:
- Modul 01 „Einführung in die Soziologie“
- Seminar „Grundlagen der Soziologie“
- Modul 02 „Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich“
- Seminar „Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich“
- Modul 03 „Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung“
- Seminar/Tutorium „Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung“
- Modul 04 „Methoden der quantitativen empirischen Sozialforschung“
- Seminar „Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung“
- Modul 05 „Statistik und angewandte Sozialforschung“
- Seminar „Computergestützte Datenanalyse“
- Modul 06 „Soziologische Theorien“
- Seminar „Soziologische Theorien“
- Modul 07: Praxismodul
- Forschungspraktikum
- Berufspraktikum
(vgl. fachspezifischer Anhang der aktuellen Bachelor-Prüfungsordnung und fachspezifischer Anhang der aktuellen Master-Prüfungsordnung)
*Quellen
Schulmeister, R. (2020). Chancen und Grenzen einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Ein Studienreview zu Anwesenheit und Lernerfolg. In D. Großmann, C. Engel, J. Junkermann & T. Wolbring (Hrsg.), Studentischer Workload (S. 253-279). Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28931-7_10
Schulmeister, R. (2015). Studien zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen. Ein nur scheinbar triviales Problem. Eine Meta-Studie von 300 empirischen Arbeiten. Verfügbar unter: http://rolf.schulmeister.com/pdfs/Abwesenheit.pdf
Heublein, U., Ebert, J., Hutzsch, C., Isleib, S., König, R., Richter, J. & Woisch, A. (2017). Zwischen Studienerwartungen und Studienwirklichkeit Ursachen des Studienabbruchs, beruflicher Verbleib der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und Entwicklung der Studienabbruchquote an deutschen Hochschulen. Hannover: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Verfügbar unter: https://nextcareer.de/wp-content/uploads/2019/12/Zwischen-Studienerwartungen -und-Studienwirklichkeit_2017_DZHW.pdf
Credé, M., Roch, S. G. & Kieszczynka, U. M. (2010). Class attendance in college: A meta-analytic review of the relationship of class attendance with grades and student characteristics. Review of Educational Research, 80, 272-295. https://doi.org/10.3102/0034654310362998
Die Klausuren zu den einzelnen Modulen werden nicht alle in jedem Semester angeboten. Eine Turnus-Übersicht, um Ihnen die Planung zu erleichtern finden Sie hier:
Außerdem veröffentlichen wir unter Vorbehalt die nächsten Klausurtermine, sobald diese geplant sind hier:
aktuelle Meldungen für Studierende
Geregelt ist Ihr Studiengang durch die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch. Nachfolgend finden Sie diese Dokumente zum Download.
Die unten gelisteten Studienverlaufspläne und Modulübersichten beziehen sich immer auf die aktuell gültige Prüfungsordnung. Diese finden Sie hier:
Ehemalige Prüfungsordnungen finden Sie hier:
Das auf die aktuell gültige Prüfungsordnung bezogene Modulhandbuch finden Sie hier:
Die Empirischen Projekte am Institut für Soziologie werden in folgender Taktung angeboten:
- In einem Sommersemester startet ein quantitativ ausgerichtetes Projekt mit einer Laufzeit von 2 Semestern.
- In einem Wintersemester startet ein qualitativ ausgerichtetes Projekt mit einer Laufzeit von
2 Semestern.
Für den Studienbeginn zum Sommersemester bedeutet dies, dass Sie sich bereits im ersten Semester entscheiden müssen, ob Sie ein quantitatives Empirisches Projekt im 1. Fachsemester oder ein qualitatives Empirisches Projekt im 2. Fachsemester besuchen möchten.
Für den Studienbeginn zum Wintersemester bedeutet dies, dass Sie sich bereits im ersten Semester entscheiden müssen, ob Sie ein qualitatives Empirisches Projekt im 1. Fachsemester oder ein quantitatives Empirisches Projekt im 2. Fachsemester besuchen möchten.
Die Studienverlaufspläne finden Sie hier:
Das Modul „Akademische Lehr- und Lernpraxis“ besteht aus drei Bausteinen:
1. „Studentische Lernpraxis“ (Selbstlernseminar): Sie finden sich in Gruppen von mind. 3 Studierenden zusammen, um ein Seminar zu einem selbständig gewählten Thema zu organisieren und im Selbstversuch durchzuführen. Die Selbstlernseminare werden von einzelnen Dozierenden des Instituts betreut und mit einer benoteten Hausarbeit abgeschlossen. Zur Unterstützung der Gruppen- und Themenfindung wird zu Beginn des 2. Fachsemesters ein Bar Camp angeboten; die Teilnahme ist freiwillig, wird aber empfohlen.
- Leistungsnachweis: Hausarbeit
- Abgabetermin: letzte Semesterwoche (der exakte Termin wird in Jogustine veröffentlicht)
- Umfang/formale Vorgaben: 15-20 Seiten
- Benotung: durch betreuende Dozenten
2. „Eigene Lehrpraxis als Tutor/in“ (Lehrpraktikum): Sie führen Tutorien im BA-Studiengang durch. Die inhaltliche Betreuung erfolgt über die jeweiligen Fachbetreuer der Arbeitsbereiche. Die didaktische Betreuung erfolgt über den/die Dozenten/in des Didaktikseminars.
3. „Didaktikseminar zur Lehrpraxis“: Begleitend zu den Tutorien gibt es ein vorbereitendes Seminar, in dem didaktische Grundlagen vermittelt und praktische Probleme diskutiert werden. Das Didaktikseminar findet bereits am Ende des vorangehenden Semesters (2. FS) statt als Blockseminar statt und wird mit einem unbenoteten Essay (Abschlussreflexion) abgeschlossen.
- Leistungsnachweis: Essay
- Abgabetermin: 2 Wochen nach Vorlesungsende (der exakte Termin wird in Jogustine veröffentlicht)
- Umfang/formale Vorgaben: ca. 3 Seiten Abschlussreflexion der eigenen Lehrtätigkeit
- Benotung: unbenotete Prüfungsleistung, Überprüfung durch Dozent/in des Didaktikseminars
- Fachsemester: Sie erhalten im Ringkolloquium erste Informationen zum Modul „Akademische Lehr- und Lernpraxis“.
- Fachsemester: Sie finden sich zu Themen und Gruppen für die Selbstlernseminare zusammen (hierzu empfehlen wir den Besuch des Bar Camps zum Selbstlernseminars), suchen hierfür betreuende Dozenten und wenden sich bzgl. Tutorien und Selbstlernseminare an das Studienbüro Soziologie. Am Ende des 2. Fachsemesters besuchen Sie das Didaktikseminar, welches Sie auf Ihre Tutorentätigkeit im folgenden Semester vorbereitet.
- Fachsemester: Sie führen die Tutorien und Selbstlernseminare durch.
Bitte melden Sie sich in der Lehrveranstaltungs-Anmeldephase zu Ihrem 3. Fachsemester in Jogustine zum Modul „Akademische Lehr- und Lernpraxis“ an.
Melden Sie sich zudem für alle drei in diesem Modul enthaltenen Veranstaltungen an:
- Didaktikseminar: Lehrpraxis als Tutor/in
- Eigene Lehrpraxis als Tutor/in (Lehrpraktikum)
- Studentische Lernpraxis (Selbstlernseminar)
Bei Fragen zur Anmeldung in Jogustine wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Soziologie:
studienbuero.soziologie@uni-mainz.de.
Setzen Sie sich mit Ihren Kommilitonen im Laufe Ihres zweiten Semesters in Verbindung und finden sich in einer Gruppe von mind. 3 Personen zusammen, um ein Seminar zu einem selbständig gewählten Thema zu organisieren und durchzuführen. Zur Unterstützung können Sie zu Beginn des 2. Fachsemester das Bar Camp zum Selbstlernseminar besuchen (Anmeldung via Jogustine; Teilnahme freiwillig).
Dann müssen Sie jetzt einen Dozenten oder eine Dozentin finden, die Ihr Selbstlernseminar betreut. In Absprache mit der betreuenden Person erstellen Sie einen Lernplan für das nächste Semester, der die für die einzelnen Sitzungen zu lesenden Texte aufführt. Bitte achten Sie bei der Themenwahl darauf, dass dieses auch von den Lehrenden des Instituts betreut werden kann. Über die Forschungsschwerpunkte bzw. -interessen können Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Mitarbeiter informieren.
Wenn Sie die Bestätigung durch Ihren Betreuer erhalten haben, schicken Sie eine Mail an studienbuero.soziologie@uni-mainz.de. Die Mail sollte folgendes enthalten:
- Titel/Thema des Selbstlernseminars,
- die Namen aller Teilnehmer sowie des Betreuers,
- Ihren Betreuer in CC dieser E-Mail.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Themas und Betreuers an:
studienbuero.soziologie@uni-mainz.de.
Bitte informieren Sie sich anhand unten stehender Beschreibungen über die zur Verfügung stehenden Tutorien.
Wenden Sie sich bei Interesse an einem bestimmten Tutorium während der unten angegebenen Zeiträume an Dr. Dirk Böpple unter folgende E-Mail-Adresse (studienbuero.soziologie@uni-mainz.de).
Bitte geben Sie insgesamt 3 Präferenzen an!
| Tutorium in einen Wintersemester | Tutorium in einem Sommersemester |
| 1. März bis 30. April | 1. Oktober bis 30. November |
Übersicht der Tutorien und jeweiligen AnsprechpartnerInnen am Institut für Soziologie: Tutorienangebote
Bei Fragen zu:
- Inhaltlichen Aspekten der jeweiligen Tutorien, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.
- Organisatorischen Aspekten wenden Sie sich bitte an Dirk Böpple
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie vom Studienbüro Soziologie über die Vergabe der Tutorien informiert.
Tutorienangebot in einem Wintersemester
| Tutorium | Arbeitsbereich | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | Studienbüro | Dr. Dirk Böpple (dirk.boepple@uni-mainz.de) |
| Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung | Wissens- und Bildungssoziologie, qualitative Methoden (Prof. Dr. Herbert Kalthoff) | Georg Kolbeck (gkolbeck@uni-mainz.de) |
| Einführung in die Statistik | Soziologie und Methoden der quantitativen Sozialforschung Schwerpunkt Arbeit & Wirtschaft (Prof. Dr. Natascha Nisic) | Dr. Jürgen Schiener (juergen.schiener@uni-mainz.de) |
Tutorienangebot in einem Sommersemester
| Tutorium | Arbeitsbereich | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten | Studienbüro | Dr. Dirk Böpple (dirk.boepple@uni-mainz.de) |
| Soziologische Theorien | Soziologische Theorie und Gender Studies (Prof. Dr. Stefan Hirschauer) | Dr. Robert Mitchell (mitchell@uni-mainz.de) |
| Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich | Sozialstrukturanalyse (Prof. Dr. Gunnar Otte) | Prof. Dr. Gunnar Otte (gunnar.otte@uni-mainz.de) |
Das Didkatikseminar bereitet die MA-Studierenden auf die Tutorentätigkeit vor und begleitet diese während der Durchführung derselben. Hierbei findet keine inhaltliche Schulung statt, es werden vielmehr allgemeine (hochschul)didaktische Konzepte vorgestellt und diskutiert. Dabei geht es zum einen darum, die Studierenden anzuleiten, eigene Standards für gute Lehre zu formulieren und zu reflektieren. Ausgangspunkt hierfür sind vor allem neuere Ansätze der Hochschuldidaktik, die die Studierenden im Rahmen des Didaktikseminars kennen lernen. Zum anderen sollen die Studierenden den Rollentausch vom Lernenden zum Lehrenden durch die Anwendung gängiger Methoden der Hochschuldidaktik vollziehen und somit Probleme in der Lehre erkennen und mögliche didaktische Lösungsansätze benennen können. Abschließend werden die Erfahrungen in einem kurzen Essay (ca. 3 Seiten) kritisch reflektiert. Dieser Essay wird nicht benotet, sondern mit bestanden/nicht bestanden bewertet.
Bitte beachten Sie die Raum- und Terminplanung in Jogustine. Das Didaktikseminar findet bereits zum Ende des 2. Fachsemesters in Form eines Blockseminars statt.
Literaturempfehlungen:
- Antosch-Bardohn, Jana/Beege, Barbara/Primus, Nathalie 2016: Tutorien erfolgreich gestalten. Ein Handbuch für die Praxis, Paderborn: Ferdinand Schöningh.
- Macke, Gerd/ Hanke, Ulrike/Viehmann-Schweizer, Pauline/Raether, Wulf 2016: Kompetenzorientierte Hochschuldidaktik. Lehren – vortragen – prüfen – beraten. 3. Völlig überarb. u. erw. Aufl. Weinheim: Beltz-Verlag.
- Roth, Gerhard 2004: Warum sind Lehren und Lernen so schwierig?, in: Zeitschrift für Pädagogik Jg. 50, Nr. 4, S. 496-506. Dokument als PDF
- Wörner, Alexander 2008: Lehren an der Hochschule. Eine praxisbezogene Anleitung. 2. Auf. Wiesbaden: VS Verlag.
- Zumbach, Jörg/Astleitner, Hermann 2016: Effektives Lehren an der Hochschule. Ein Handbuch zur Hochschuldidaktik, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz im Oktober 2020, ist laut §26, Abs. 2 die Anwesenheitspflicht als Voraussetzung für die Prüfungszulassung nur dann zulässig, wenn diese notwendig ist, um das Lernziel der Veranstaltung zu erreichen.
Das Studium am Institut für Soziologie bleibt aber selbstverständlich ein Präsenz-Studium an einer Präsenz-Universität, sodass wir von den Studierenden eine regelmäßige Teilnahme erwarten. Das ist auch in Ihrem Sinne – es ist empirisch erwiesen, dass zwischen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen und Studienerfolg ein positiver Zusammenhang besteht*.
Unverändert gelten in allen Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen) die Anforderungen, die der Lehrende im Rahmen der aktiven Teilnahme definiert. Diese Anforderungen müssen Sie erfüllen, um den Kurs erfolgreich zu absolvieren. Die genauen Anforderungen gibt der/die Dozierende zu Beginn des Semesters bekannt.
In folgenden Veranstaltungen/Modulen am Institut für Soziologie kann nach wie vor Anwesenheit (als Voraussetzung zur Prüfungszulassung) verlangt werden:
- Modul 04 „Empirisches Projekt“
- Projekt Seminar „Empirisches Projekt (Teil 1)“
- Projekt Seminar „Empirisches Projekt (Teil 2)“
- Modul 05 „Akademische Lehr- und Lernpraxis“
- Eigene Lehrpraxis als Tutor/in
- Seminar „Didaktikseminar zur Lehrpraxis als Tutor/in“
(vgl. fachspezifischer Anhang der aktuellen Bachelor-Prüfungsordnung und fachspezifischer Anhang der aktuellen Master-Prüfungsordnung)
Quellen:
Schulmeister, R. (2020). Chancen und Grenzen einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Ein Studienreview zu Anwesenheit und Lernerfolg. In D. Großmann, C. Engel, J. Junkermann & T. Wolbring (Hrsg.), Studentischer Workload (S. 253-279). Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28931-7_10
Schulmeister, R. (2015). Studien zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen. Ein nur scheinbar triviales Problem. Eine Meta-Studie von 300 empirischen Arbeiten. Verfügbar unter: http://rolf.schulmeister.com/pdfs/Abwesenheit.pdf
Heublein, U., Ebert, J., Hutzsch, C., Isleib, S., König, R., Richter, J. & Woisch, A. (2017). Zwischen Studienerwartungen und Studienwirklichkeit Ursachen des Studienabbruchs, beruflicher Verbleib der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und Entwicklung der Studienabbruchquote an deutschen Hochschulen. Hannover: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Verfügbar unter: https://nextcareer.de/wp-content/uploads/2019/12/Zwischen-Studienerwartungen -und-Studienwirklichkeit_2017_DZHW.pdf
Credé, M., Roch, S. G. & Kieszczynka, U. M. (2010). Class attendance in college: A meta-analytic review of the relationship of class attendance with grades and student characteristics. Review of Educational Research, 80, 272-295. https://doi.org/10.3102/0034654310362998
Die Masterarbeit wird im Modul “Master-Abschluss“ geschrieben. Dieses Modul umfasst die Abschlussarbeit und eine mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung erfolgt nach Abgabe der Arbeit. Ein Kolloquium dient dem Austausch über die Anfertigung der Arbeit mit anderen Studierenden und wird von einem Dozenten betreut.
Modul „MA-Abschluss“
Die Anmeldung zum Modul “Master-Abschluss“ und den enthaltenen Bausteinen (Abschlussarbeit, mündliche Prüfung) erfolgt persönlich im Prüfungsamt des Fachbereichs 02 „Sozialwissenschaften, Medien und Sport“ (Georg-Forster-Gebäude, 4. Etage). Zur Anmeldung ist die Unterschrift des Erst-Betreuers notwendig. Nach Unterzeichnung muss der Antrag innerhalb von 3 Tagen im Prüfungsamt eingereicht werden.
Modul „MA-Abschlusskolloquium“
Die Anmeldung zum Kolloquium erfolgt selbständig über Jogustine im Rahmen des Moduls „MA-Kolloquium“ sowie der darin enthaltenen Veranstaltung. Die An- und Abmeldung zum Modul „MA-Kolloquium“ ist während eines gesamten Semester möglich. Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung eine TAN-Eingabe erforderlich ist.
| Semester | Anmeldezeitraum |
| Wintersemester | 1. Oktober – 31. März |
| Sommersemester | 1. April – 30. September |
Bitte klären Sie mit Ihrem Betreuer, zu welchem Zeitpunkt Sie sich für das Kolloquium anmelden sollen. Sofern nicht anders vereinbart, melden Sie sich zum Kolloquium des Arbeitsbereiches an, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Voraussetzungen für die Anmeldung der Arbeit:
- keine
Die Voraussetzungen einer Zulassung zur Prüfung und die Durchführung der Masterprüfung (Masterarbeit und mündliche Abschlussprüfung) sind in den §§ 8, 10, 15, 16 der Prüfungsordnung geregelt:
Hinweise zum Anmeldeverfahren und Anmeldeformulare sind hier zu finden:
Die Anmeldung zur den Prüfungen den Abschlussmoduls setzt voraus, dass der/die Studierende vorab mit einem Betreuer ein Arbeitsthema für die Masterarbeit vereinbart hat. Das Thema wird vom Betreuer auf dem Anmeldeformular bestätigt. Der Kreis der möglichen Betreuer ist in § 8 der Prüfungsordnung abgegrenzt. Allgemein lässt sich sagen, dass alle Dozentinnen und Dozenten des Instituts dafür in Frage kommen.
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt 5 Monate.
Den Studierenden wird empfohlen, bereits während der Vorlesungszeit des Semesters, das der Abfassung ihrer Masterarbeit vorausgeht, mit einem Dozenten abzuklären, dass er für eine Betreuung zur Verfügung steht.
- Zunächst muss ein Thema sowie ein Betreuer gefunden werden und das Thema mit dem Betreuer abgesprochen werden.
- Fünf Monate Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
- Die Masterarbeit wird im zentralen Prüfungsamt abgegeben. Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet
- 6 Wochen Korrekturfrist ab Abgabedatum der MA-Arbeit
- 4 Wochen nach Beendigung der Korrekturfrist muss die mündliche Prüfung stattgefunden haben
Ansprechpartner für Fragen zur Masterarbeit sind die Studienfachberatung sowie der gewünschte Betreuer.
Weitere Infos v. a. zu prüfungsrechtlichen Fragen bietet die Homepage des Prüfungsamts.