Bachelor Module & Abschluss

 

Geregelt ist Ihr Studiengang durch die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch (BA-Soziologie (2016), Stand 16.12.2020). Nachfolgend finden Sie Erläuterungen und Veranschaulichungen dazu:

 

Module

Basismodule

Modul 05 „Statistik und angewandte Sozialforschung“ und Modul 06 „Soziologische Theorien“ nicht im Beifach.

 

Drei der sieben Basismodule erstrecken sich auf inhaltliche Sachverhalte der Soziologie:

  • Einführung in die Soziologie
  • Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich
  • Soziologische Theorien

Drei weitere Basismodule vermitteln das methodische Rüstzeug soziologischen Arbeitens:

  • Methoden der quantitativen empirischen Sozialforschung
  • Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung
  • Statistik und angewandte Sozialforschung

Das letzte Basismodul verbindet die Inhalte der gegenstandsbezogenen Module mit den Inhalten der Basismodule in der praktischen Anwendung des Gelernten:

  • Praxismodul

Das Angebot der Basismodule unterscheidet sich in Winter- und Sommersemester:

Angebot der Basismodule im Sommersemester

  • Sozialstruktur und Gesellschaftsvergleich
  • Soziologische Theorien
  • Methoden der quantitativen empirischen Sozialforschung
  • Praxismodul

Angebot der Basismodule im Wintersemester

  • Einführung in die Soziologie
  • Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung
  • Statistik und angewandte Sozialforschung
  • Praxismodul

Modul 08 entspricht Modul 05 im Beifach.

Modul 09 entspricht Modul 06 im Beifach.

 

Im Studienverlaufsplan ist vorgesehen, des Modul „Gegenstandsbezogene Soziologien (Orientierung)“ innerhalb eines Semesters zu absolvieren. Zum Abschluss des Moduls müssen Sie drei Klausuren zu drei verschiedenen Vorlesungen erfolgreich bestehen. Sie können jedoch so viele Vorlesungen besuchen wie sie möchten, erst mit der Prüfungsanmeldung ist Ihre Wahl bindend.

Es werden unterschiedliche Vorlesungen in einem Sommer- und Wintersemester angeboten:

Angebot der Orientierungsvorlesungen im Sommersemester

 

  • Mediensoziologie
  • Wissens- und Bildungssoziologie
  • Familiensoziologie
  • Gender Studies
  • Körpersoziologie

 

Angebot der Orientierungsvorlesungen im Wintersemester

 

  • Wirtschaftssoziologie
  • Wissens- und Bildungssoziologie
  • Kultursoziologie
  • Technik- und Innovationssoziologie (nicht im WS 20/21)

 

Damit sie das ganze Angebot der gegenstandsbezogenen Soziologie in Anspruch nehmen können, bietet es sich an, dieses Modul auf mehrere Semester zu „strecken“. Es ist nicht notwendig das Modul innerhalb eines Semesters abzuschließen. In der Regel folgt auf das Angebot einer Orientierungsvorlesung im folgenden Semester ein entsprechendes Vertiefungsseminar (zur Unterscheidung von Vertiefungs- und Wahlveranstaltungen siehe den Abschnitt weiter unten) im Rahmen von Modul 09 & 10.

Hier finden Sie zudem eine Liste häufiger Fragen und Antworten zu den Modulen 8 bis 10.

 

Die Module 09 und 10 (Kernfach) bzw. Modul 06 (Beifach) sind formal und prüfungsrechtlich völlig gleichwertig. Jedoch werden in der Regel in jedem Semester unterschiedliche Inhalte angeboten.

In jedem Modul müssen ein Vertiefungsseminar und ein Wahlseminar belegt werden.

Eine Vertiefungsveranstaltung baut auf den in Modul 08 (Kernfach) bzw. Modul 05 (Beifach) angebotenen Einführungsvorlesungen in gegenstandsbezogene Soziologien auf.

Folgende Vertiefungen werden aktuell angeboten:

  • Familiensoziologie
  • Gender Studies
  • Bildungssoziologie
  • Kultursoziologie
  • Mediensoziologie
  • Wirtschaftssoziologie
  • Technik- und Innovationssoziologie

Eine Wahlveranstaltung bezeichnet ein Seminar, zu dem keine einführende Vorlesung existiert.

Die Zuordnung der Seminare zu einer bestimmten Vertiefung oder einer Wahlveranstaltung ist in Jogustine ersichtlich:

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sowohl in Modul 9 als auch in Modul 10 jeweils ein Vertiefungsseminar und eine Wahlveranstaltung belegen müssen, um die Module erfolgreich abschließen zu können:

  • Modul 09
    • Vertiefungsseminar
    • Wahlveranstaltung
  • Modul 10
    • Vertiefungsseminar
    • Wahlveranstaltung

ACHTUNG: Für Studierende ist es nicht immer möglich, im Nachhinein einzusehen, in welchen Modulen welche Veranstaltungen angemeldet wurden. Notieren Sie sich daher unbedingt, welche Seminare Sie im Rahmen von welchem Modul angemeldet haben!

Als Prüfungsleistung müssen Sie pro Modul eine Hausarbeit schreiben. Das Thema der Hausarbeit ist im Vorfeld mit der Betreuungsperson (in der Regel mit den Lehrenden der entsprechenden Seminare) abzusprechen. Die Annahme von Hausarbeiten, deren Thema nicht im Vorfeld besprochen wurde, kann abgelehnt werden. Diese Absprache ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfungsleistung in Jogustine!

Die Anmeldung der Prüfungsleistung muss in Jogustine während der Prüfungsanmeldephase geschehen. Achten Sie darauf, dass Sie eine der beiden Hausarbeiten in Modul 09 und die andere in Modul 10 anmelden. Mindestens eine der beiden Hausarbeiten sollte im Rahmen einer Vertiefungsveranstaltung geschrieben werden.

Hier finden Sie eine Liste häufiger Fragen und Antworten zu den Modulen 8 bis 10.

 

ACHTUNG (ab SoSe 24): Wer in der ersten Sitzung unentschuldigt fehlt, verliert den Anspruch auf ihren/seinen Seminarplatz. Eine Entschuldigung per E-Mail VOR dem ersten Seminartermin an den/die Dozent*in ist ausreichend, ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

 

Sie haben im Verlauf Ihres Soziologie-Studiums bereits Einblicke in soziologische Theorien und Methoden der quantitativen empirischen Sozialforschung sowie Statistik und computergestützter Datenanalyse und/oder den Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung erhalten. Zudem haben Sie diverse Gegenstandsbereiche bzw. sogenannte „Bindestrich-Soziologien“ oder „spezielle Soziologien“ kennengelernt. Damit haben Sie das notwendige Rüstzeug zum soziologischen Arbeiten/Forschen an der Hand.

Im Praxismodul bekommen Sie die Möglichkeit Ihre theoretischen, empirischen und gegenstandsbezogenen Kenntnisse und Interessen in eine sinnvolle Verbindung zu bringen und dies in einer praktischen/empirischen (Forschungs-)Arbeit umzusetzen.

Laut Studienverlaufsplan ist das „Praxismodul“ in Ihrem 5. Fachsemester vorgesehen, und dient der Berufsfeldorientierung im Studium. Hierbei können Sie zwischen einem Berufs- oder einem Forschungspraktikum wählen. Während Ihnen das externe Berufspraktikum Einblicke in Tätigkeits­felder und Berufe für Soziologen vermitteln soll, bringt Ihnen ein Forschungspraktikum Einblicke in die Soziologie als Beruf. Somit kann ein Forschungspraktikum als ein universitätsinternes Praktikum verstanden werden, in dem Sie Einblicke in eine forschende Tätigkeit erhalten.

Daraus ergeben sich zwei mögliche Ausrichtungen des Praxismoduls:

  • Praxismodul mit Forschungspraktikum
  • Praxismodul mit Berufspraktikum

Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung über ein Pflichtpraktikum nur ausgestellt werden kann, wenn:

1. das Praxismodul noch nicht abgeschlossen ist und
2. Sie sich dadurch verpflichten, die Prüfungsleistung im Rahmen des „Berufspraktikums“ zu absolvieren.

Wenn Sie ein Berufspraktikum absolvieren möchten, empfehlen wir, die Eignung des von Ihnen gewünschten/geplanten Praktikums im Vorfeld mit Dr. Dirk Böpple abzusprechen.

Im Rahmen eines Berufspraktikums ist mit der Hausarbeit, neben der obligatorischen Eigenständigkeitserklärung, auch eine Praktikumsbescheinigung einzureichen!

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Studienbüro Soziologie (studienbuero.soziologie@uni-mainz.de).

 

Weiterführende Informationen zum Praxismodul finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Infoveranstaltung Praxismodul"

 


Ansprechpartner für das Praxismodul

Svenja Wassenberg
Sprechstunde: Donnerstag 10:00 - 11:00 Uhr
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 28046
Raum: 03-326 (GFG)

Dr. Dirk Böpple
Sprechstunde: Dienstag 14:00 - 15:00 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung)
Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 23 155
Raum: 03-324 (GFG)

 

Downloads

 

Weiterführende Links

 

 

Bachelor Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit wird im Rahmen des Moduls „Bachelor-Abschluss“ geschrieben, welches den Kernfach-Studierenden vorbehalten ist. Dieses Modul umfasst die Abschlussarbeit und eine mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung erfolgt nach Abgabe der Arbeit. Ein Kolloquium dient dem Austausch über die Anfertigung der Arbeit mit anderen Studierenden und wird von einem Dozenten betreut.

Modul „BA-Abschluss“

Die Anmeldung zum Modul “Bachelor-Abschluss“ und den enthaltenen Bausteinen (Abschlussarbeit, mündliche Prüfung) erfolgt eigenständig im Prüfungsamt des Fachbereichs 02 „Sozialwissenschaften, Medien und Sport“ (Georg-Forster-Gebäude, 4. Etage). Zur Anmeldung ist die Unterschrift des Erst-Betreuers notwendig. Nach Unterzeichnung muss der Antrag innerhalb von 3 Tagen elektronisch (per Mail) im Prüfungsamt eingereicht werden.

Modul „BA-Abschlusskolloquium“
Die Anmeldung zum Kolloquium erfolgt selbständig über Jogustine im Rahmen des Moduls „BA-Kolloquium“ sowie der darin enthaltenen Veranstaltung. Die An- und Abmeldung zum Modul „BA-Kolloquium“ ist während eines gesamten Semester möglich. Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung eine TAN-Eingabe erforderlich ist.

Semester Anmeldezeitraum

Wintersemester



1. Oktober – 31. März


Sommersemester 1. April – 30. September

 

Bitte klären Sie mit Ihrem Betreuer, zu welchem Zeitpunkt Sie sich für das Kolloquium anmelden sollen. Sofern nicht anders vereinbart, melden Sie sich zum Kolloquium des Arbeitsbereiches an, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.

 

Voraussetzungen für die Anmeldung der Arbeit:

  • Frühestens wenn 120 LP erreicht sind, davon müssen 80 LP auf das Kernfach entfallen.
  • Es wird jedoch empfohlen, die Module „Vertiefungs- und Wahlveranstaltungen“ und das „Praxismodul“ abgeschlossen zu haben.

Die Voraussetzungen einer Zulassung zur Prüfung und die Durchführung der Bachelorprüfung (Bachelorarbeit und mündliche Abschlussprüfung) sind in den §§ 8, 10, 15, 16 der Prüfungsordnung geregelt.

Hinweise zum Anmeldeverfahren und Anmeldeformulare sind hier zu finden:

Die Anmeldung zu denn Prüfungen des Abschlussmoduls setzt voraus, dass der/die Studierende vorab mit einem/einer Betreuer/in ein Arbeitsthema für die Bachelorarbeit vereinbart hat. Das Thema wird vom Betreuer auf dem Anmeldeformular bestätigt. Der Kreis der möglichen Betreuer ist in § 8 der Prüfungsordnung abgegrenzt. Allgemein lässt sich sagen, dass alle Dozentinnen und Dozenten des Instituts dafür in Frage kommen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt neun Wochen ab der Anmeldung (vgl.: Fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung ‚Soziologie, C Bachelorarbeit und mündliche Abschlussprüfung’).

Den Studierenden wird empfohlen, bereits während der Vorlesungszeit des Semesters, das der Abfassung ihrer Bachelorarbeit vorausgeht, mit einem Dozenten abzuklären, dass er für eine Betreuung zur Verfügung steht.

Der Zeitpunkt der Anmeldung der BA-Arbeit ist den Studierenden grundsätzlich freigestellt. Es wird dennoch eine zeitliche Empfehlung ausgesprochen, die sicherstellt, dass innerhalb eines Semesters alle für den BA-Abschluss benötigten Prüfungsleistungen absolviert und bewertet sind.
Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass Sie mit der vorgeschlagenen Zeitplanung bei Ausreizung aller Fristen alle Prüfungen bis zum Beginn des neuen Semesters abgeschlossen haben und somit ein reibungsloser Übergang in einen Masterstudiengang möglich ist. Zudem ersparen Sie sich die Zahlung des Semesterbeitrages für ein weiteres Semester bzw. die Rückerstattung desselben.
Über die Möglichkeiten der Rückerstattung des Semesterbeitrages können Sie sich beim AStA oder dem Zentralen Studierendensekretariat erkundigen (https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/studienorganisation/finanzielles/#ruckerstattungen).

Empfehlung:

Die mündliche Prüfung sollte spätestens 16 Wochen (4,5 Monate) nach Vereinbarung des Themas /Anmeldung der Arbeit erfolgen.

Persönliche Anmeldung der BA-Arbeit (und damit zum BA-Abschlussmodul) im Prüfungsamt des FB02 innerhalb der ersten 2 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des (sechsten) Semesters:

Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit:

  • 1 Woche Fristbeginn wg. Postlaufzeit
  • 9 Wochen Bearbeitungszeit der BA-Arbeit
  • Die Bachelorarbeit wird beim zentralen Prüfungsamt als PDF-Datei eingereicht. Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet

Korrektur der Bachelorarbeit:

  • 6 Wochen Korrekturfrist ab Abgabedatum der BA-Arbeit

Mündliche Prüfung / Studienabschluss:

  • 4 Wochen nach Beendigung der Korrekturfrist muss die mündliche Prüfung stattgefunden haben

Für die formale Gestaltung der Bachelorarbeit sind die Vorgaben und Regeln zu beachten, die den Studierenden als Standards für die Abfassung von Hausarbeiten in Lehrveranstaltungen des Instituts für Soziologie bereits vertraut sind (insbes. Zitierweise, Gliederung, Literaturverzeichnis, Anhänge).

Der Gesamtumfang einer Bachelorarbeit soll 75.000 Zeichen (mit Leerzeichen) nicht unter- und 100.000 Zeichen (mit Leerzeichen) nicht überschreiten. Dies entspricht etwa 30 bis 40 Seiten.

Sofern der/die Betreuer/-in keine anderen Vorgaben macht, gelten darüber hinaus für Bachelorarbeiten am Institut für Soziologie die unter folgendem Link einzusehenden Standards:

Ansprechpartner für Fragen zur Bachelorarbeit sind die Studienfachberatung sowie der gewünschte Betreuer.

Weitere Infos v. a. zu prüfungsrechtlichen Fragen bietet die Homepage des Prüfungsamts.

 

 

Ansprechpartner im Studienbüro:

Dr. Dirk Böpple
Leiter des Studienbüros/Studienmanager
Sprechstunde: Dienstag 14:00 - 15:00 Uhr
(in der vorlesungsfreien Zeit: nach Vereinbarung)
Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 23 155
Raum: 03-324 (GFG)

 

Svenja Wassenberg
Studienfachberatung/Erasmus+ Koordinatorin
Sprechstunde: Donnerstag 10:00 - 11:00 Uhr

Tel.: +49 (0)6131 / 39 - 28046
Raum: 03-326 (GFG)

E-Mail: studienbuero.soziologie@uni-mainz.de